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Ort: frankfurt/M Beitrag Datum: 28.12.2006 Uhrzeit: 20:20 ID: 20596 | Social Bookmarks: hi leute, was für möglichkeiten hab ich denn bei der steigung von rampen? kann ich auch steiler als 6% werden, wenn ich für rollstuhlfahrer andere erschliessungsmöglichkeiten hab? gibt es eine obergrenze? wie sieht es mit stufenrampen aus? kann ich hier jede neigung (nicht gerade45grad) mit jeder stufensteigung kombinieren, oder gibt es hier obergrenzen? bezüglich der rampen: im museum für angewandte kunst von r.meyer ist die rampe auch steiler als 6% (schätze 10-12%). muss also irgendwie erlaubt sein. worum es geht: möchte eine rampenartige erschliessung für ein museum planen aber hab zu wenig platz für 6% steigung. notwendige treppenhäuser sind natürlich nachgewiesen. danke schonmal
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Social Bookmarks: Wenn es um ein öffentliches Gebäude in Deutschland geht, dann werden 6% mit horizontalen Podesten in angemessenen Abständen wohl die Obergrenze sein. Denn selbst wenn Du Rollstuhlfahrern andere Möglichkeiten bietest die anderen Etagen zu erreichen, wie willst Du gewährleisten, daß keiner auf die stärker geneigten Rampen gerät und wie sollen Rollstuhlfahrer die Ausstellung in stärker geneigten Bereich besuchen können? | |
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3dgeplagt: Offline
Ort: frankfurt/M Beitrag Datum: 28.12.2006 Uhrzeit: 21:55 ID: 20600 | Social Bookmarks: das gebäude ist so konzipiert, dass rollstuhlfahrer die ausstellung besuchen können. die rampen verbinden bloss die ebenen. ...ich denke wie gesagt an das museum von r.m. aber ich lasse mich in der annahme korrigieren, dass die rampe nur 6% hat. dann müssten die schnitte aber stark verzerrt sein. ....und mich mein gefühl beim laufen auf dieser rampe stark täuschen. da scheint es auch keine probleme mit r.stuhlfahrern zu geben. zumal es auch keine podeste auf dieser rampe gibt.
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Beitrag Datum: 29.12.2006 Uhrzeit: 00:56 ID: 20604 | Social Bookmarks: also die maximale Steigung mit Zwischenpodesten bezieht sich auf die Barrierefreiheit. Wenn du gewährleistest, daß alle Bereiche auch anders für Rollstuhlfahrer erreichbar sind, dann kannst du auch davon abweichen. Es ist übrigens ziemlich unmöglich, Rampen Rollstuhlfahrergerecht über zwei Stockwerke zu machen. Das habe ich mal als Vorsatz vor einer Krankenhausfassade in Frankreich gesehen, ging über ca. 50 m. Sieht nicht nur scheisse aus, sondern macht auch Erschliessung für Rollis zum Marathonlauf. Für Rampen gibts übrigens Obergrenzen, genauso wie für Treppen. Habe aber zur Zeit keine Literatur zur Hand, also schau mal fleissig in DINS oder Gooogle.de.......... PS natürlich werden auch steilere Rampen von Rollis genutzt, sind aber nicht Regelkonform und dürfen auch nicht für Rollis ausgewiesen werden. Das Problem ist meist noch nicht einmal die Steigung, sondern die vielen Zwischenpodeste. |
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