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mika: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 10.04.2008 Uhrzeit: 14:02 ID: 27969 | Social Bookmarks: Mahlzeit, mein Studienwissen ist schon etwas eingestaubt. Und auch Din 277 und Wikipedia liefern mir keine ein-eindeutige Antwort. Wie berechne ich einen Luftraum in einem Geschoß und wie berechne ich Abseiten eines Daches ? Die frage nach dem Luftraum ist glaube ich klar. Subtrahiere ich ihn von der Brutto-Grundfläche oder rechne ich ihn mit ? Bei den Abseiten frage ich mich, ob es nicht nutzbare Dachflächen oder ob es konstruktiv bedingte Hohlräume sind, und sie infolge dessen nicht mit gerechnet werden ? Tendenziell würde ich in beiden Fällen sagen, die jeweiligen Grundflächen werden nicht mitgerechnet. Vielleicht kann mir jemand bestätigen, dass ich das richtig interpretiere.
__________________ Grüße Michael "Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?" Ludwig Mies van der Rohe, 1964 |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 10.04.2008 Uhrzeit: 18:47 ID: 27978 | Social Bookmarks: Ein Luftraum wird nicht mitgerechnet, da er keine nutzbare Grundfläche hat. Im Dachgeschoss rechnet man bis Außenkante Dachhaut in Fußbodenebene (Falls es einen Trempel gibt bis Außenkante Außenwand.), die Abseiten gehören also dazu. |
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mika: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 13.04.2008 Uhrzeit: 15:29 ID: 28025 | Social Bookmarks: Merci.
__________________ Grüße Michael "Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?" Ludwig Mies van der Rohe, 1964 |
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 07.10.2010 Uhrzeit: 17:52 ID: 41183 | Social Bookmarks: Habe gerade ein ähnliches Problem: Gut, die Lufträume zählen nicht zur BGFa - Zählen sie denn zur Geschossfläche (später GFZ) ? BauNVO- "Die GF ist nach den Außenmaßen der Gebäude (..) zu ermitteln. Loggien (...) bleiben unberücksichtigt." Sagt eigentlich, daß diese übermessen werden - habe nun aber eine Andere Meinung gehört. |
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MelJee: Offline
Beitrag Datum: 02.11.2010 Uhrzeit: 22:56 ID: 41396 | Social Bookmarks: Hallöchen zusammen, mich interessiert auch gerade die Antwort auf die Frage, welche k-roy hier zuletzt gestellt hat. Also zählen Loggien ( in meinem Fall geht es allerdings um eine Terrasse bzw. einen größeren Balkon, also im OG ) denn nun zur BGF??? Ich denke zwar nicht, würde aber lieber noch mal auf Nummer sicher gehen, da k-roy da ja bedenken angemeldet hat und ich nun auch unsicher bin. Vielleicht hat ja jemand darauf noch eine handfeste Antwort für uns... Viele Grüße Geändert von MelJee (02.11.2010 um 23:10 Uhr). Grund: ;) |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 03.11.2010 Uhrzeit: 10:08 ID: 41398 | Social Bookmarks: Da verwechselst du etwas. Die BGF nach DIN 277 und die Geschossfläche nach Baunutzungsverordnung sind verschieden! Bei der BGF-Berechnung werden Balkone und Loggien mit erfasst und dann dem Bereich b oder c zugeordnet. Siehe Grundfläche (Architektur) |
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MelJee: Offline
Beitrag Datum: 03.11.2010 Uhrzeit: 16:41 ID: 41401 | Social Bookmarks: ah ja, danke... merkt man eben doch, dass man sowas lange nicht angewendet hat allerdings brauche ich die infos für ein bvh in der schweiz...da sieht es vielleicht wieder anders damit aus. muss ich wohl noch mal ein bissel recherchieren... |
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