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secretgarden: Offline
Ort: hamburg Beitrag Datum: 29.05.2005 Uhrzeit: 14:00 ID: 9050 | Social Bookmarks: hallo allerseits! ich hab mal vielleicht eine blöde frage (obwohl die gibt es ja nicht laut sesamstrasse *g*) aber ich lese in offerten immer wieder das wort AIP und niemand kann mir verraten was es heisst. wird vielleicht auch nur ein kurzer thread wenn mir jemand das geheimnis lüften kann. |
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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 29.05.2005 Uhrzeit: 14:40 ID: 9052 | Social Bookmarks: AiP = Architekt im Praktikum In wenigen Bundesländern wurde das AiP 1999 in BaWü eingeführt und ersetzt die 2 Jahre Praxis, die man benötigt, um sich in die Architektenliste eintragen zu dürfen. Als AiP in BaWü muss man allerdings zu Beginn Mitglied in der Architektenkammer sein. Näheres steht bestimmt auf den Seiten der Kammern. |
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Ort: hamburg Beitrag Datum: 29.05.2005 Uhrzeit: 19:03 ID: 9055 | Social Bookmarks: heisst die absolventen in BaWü müssen sich direkt nachm studium in die kammer eintragen damit sie das praktikum absolvieren können?? und kann man sich selber auch so nennen -also architektin im praktikum- wenn man z.b. aus NRW kommt??? oder kennt man den begriff hier net?? |
Social Bookmarks: Meines wissens nach gibts das in NRW nicht. Deine Frage nach dem sich nennen hab ich nicht ganz verstanden. Willst Du Dich AIP Max Mustermannn nennen???
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 29.05.2005 Uhrzeit: 19:36 ID: 9058 | Social Bookmarks: Wenn du nach deinem Studium in NRW einen Job hast, bist du kein AiP. Dort gibt es das nicht. Wenn du in BaWü einen Job bekommst schon. Die Details bzgl. Mitgliedschaft in der Kammer kannst du auf deren Internetseiten finden. Es sollte sowieso jeder, der kurz vor dem Diplom steht, sich vorher bei der heimischen Architektenkammer schlau machen, was er alles während der ersten beiden Jahre beachten soll, damit einer Einschreibung nach 24 Monaten nichts im Weg steht. Zudem kann man auch als Nicht-Mitglied trotzdem schon direkt nach dem Studium sich über das Versorgungswerk der Kammern (später ist es Pflicht) versichern lassen. Gruß |
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Ort: hamburg Beitrag Datum: 29.05.2005 Uhrzeit: 19:41 ID: 9059 | Social Bookmarks: Zitat:
dachte das wäre eine allgemeingültige bezeichnung für einen absolventen. :rolleyes: | |
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Ort: hamburg Beitrag Datum: 29.05.2005 Uhrzeit: 19:44 ID: 9060 | Social Bookmarks: Zitat:
und wenn es jmd anders gemacht hat: wie teuer ist der beitrag?? ungefähr..... | |
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 29.05.2005 Uhrzeit: 19:44 ID: 9061 | Social Bookmarks: Informiere dich doch am Besten auf den Seiten der AK BaWü (http://www.akbw.de/) ... da steht alles ausführlich beschrieben. AiP gibt es auch in Thüringen. Architekt im Proaktikum darfst du dich natürlich NICHT einfach so nennen, da der Begriff "Architekt" geschützt ist! |
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 29.05.2005 Uhrzeit: 19:50 ID: 9062 | Social Bookmarks: Zitat:
Einige Kammern haben ihr Versorgungswerk beim http://www.architektenversorgung-nrw.de/ .... dort findest du auch Vor- und Nachteile. Den wichtigsten Vorteil sehe ich vor allem darin, dass die Versorgung unabhängig von der Sozialversicherung ist und die Rentenleistungen bei gleichem Aufwand besser sind. Nach Eintragung in eine Architektenliste musst du ohnehin dort beitreten (PFLICHT!). Ob dann die BfA deine ganzen bisherigen Zahlungen (Ferienjobs etc.) an das Versorgungswerk der Kammer übergibt, ist fraglich. | |
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Ort: hamburg Beitrag Datum: 29.05.2005 Uhrzeit: 19:50 ID: 9063 | Social Bookmarks: ich komme aus NRW. da brauch ich die infos ja nicht. dachte nur der begriff wäre deutschlandweit gültig und ich würd ihn nicht kennen...... aber danke für die vielen infos!!! |
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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 30.05.2005 Uhrzeit: 11:43 ID: 9073 | Social Bookmarks: natürlich brauchst du die infos, oder willst du dich etwa bei deinen anstehenden Berwerbungen NUR auf NRW beschränken? |
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Hochschule/AG: Dipl.-Ing.(FH) Architekt Beitrag Datum: 30.05.2005 Uhrzeit: 12:20 ID: 9074 | Social Bookmarks: hi, ich bin auch seit ende des studiums im versorgungswerk. man zahlt die ersten jahre den mindestbeitrag von 150 € / monat. die rentenausbeute soll, laut liste, ca. 1,88 mal höher liegen als bei der sozialversicherung. habe neuerdings auch eine komplette befreiung von der sozialversicherung beantragt, demnach fließen alle abgaben direkt in das werk! ICH HOFFE NUR, DASS DAS VERSORGUNGSWERK EINE DAUERHAFTE EINRICHTUNG BLEIBT, UND WIR HIER NICHT AUCH IRGENDWANN WIEDER VERARSCHT WERDEN !!! wenn es bleibt, ist es die beste wahl für uns...denke ich.
__________________ ------------------- Schönen Gruß Holger |
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Ort: hamburg Beitrag Datum: 30.05.2005 Uhrzeit: 18:16 ID: 9079 | Social Bookmarks: Zitat:
aber als AIP brauch ich mich ja gar nicht bewerben, da ich ja nicht in der BAWÜ kammer bin. was haltet ihr übrigens hiervon- hab ich heute erst gefunden: Angebot vom 30.05.2005 Fachgebiet Architekt Praktiant/in gesucht (AIP) Student/in für ein Praktikum ab sofort im schönen Flensburg gesucht. Bei Interesse bitte Bewerbung per Mail Einsatzort Flensburg eindeutig sucht jmd einen AIP. und im norden. gibt es dort etwa auch diese regelung des architekten im praktikum?? und warum nennen die dort einen absolventen immer noch STUDENTEN für ein praktikum??? seht ihr........sowas bringt mich völlig durcheinander | |
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Ort: hamburg Beitrag Datum: 30.05.2005 Uhrzeit: 18:21 ID: 9080 | Social Bookmarks: Zitat:
arbeite zur zeit notgedrungen freiberuflich und halte mich gerade so über wasser. habe mir die website auch angeguckt und muss sagen die beiträge sind ja der hammer..... kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen wie man - wenn man doch mal eine der begehrten festanstellungen kriegt und etwa 2000€ brutto kriegt davon noch 400 euro (stand zumindest auf der website wenn ich mich net täusch) an ein versorgungswerk zahlen kann....... | |
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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 30.05.2005 Uhrzeit: 19:16 ID: 9082 | Social Bookmarks: Zitat:
Unabhägig davon, ab man es sich leisten kann oder nicht: LANGFRISTIG DENKEN. Es lohnt sich mitunter, bei Geschwistern oder Eltern zinslose Darlehen zu nehmen, um in das Versorgungswerk einzuzahlen. Je früher, desto besser, wenn man die spätere Rente im Auge behält. | |
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