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jormakka: Offline
Ort: Darmstadt Beitrag Datum: 23.02.2010 Uhrzeit: 23:50 ID: 37950 | Social Bookmarks: Hallo an alle, Ich habe am Montag ein Vorstellungsgespräch und ich weiß nicht, ob ich eine Festanstellung oder freie Mitarbeit angeboten bekommen werde. Ich weiß die Einstiegsgehälter für die Festanstellung, ich habe zumindest einen Richtwert. Aber wie viel sollte es mit einem Einstiegsgehalt min. bei einer freien Mitarbeit? Ich habe übrigens bis jetzt nur 6 Monate Erfahrung nach dem Diplom. |
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Social Bookmarks: Ist doch ganz einfach: Du nimmst den Betrag des Angestellenverhältnisses und addierst die Kosten hinzu, die der AG sonst noch zahlt. Urlaub und Kranktage sollten kalkulatorisch hinzugerechnet werden.
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jormakka: Offline
Ort: Darmstadt Beitrag Datum: 24.02.2010 Uhrzeit: 11:32 ID: 37954 | Social Bookmarks: Sorry, es ist vielleicht eine dumme Frage aber ich habe bei der Festanstellung bis jetzt 2500 Netto verdient, d.h. 1600 Brutto plus 900 Sozialausgaben. Heißt das jetzt dass ich 2500+900=3400 Euro verlangen soll oder soll ich es auf Brutto Gehalt addieren, da komme ich ja wieder auf 2500 ? |
Social Bookmarks: Vorallem solltest Du Dich für dieses Gespräch auf die Begrifflichkeiten vorbereiten. Mir scheint, Du bringst Brutto und Netto durcheinander. Wenn Du vorher 2500 Brutto verdient hast, hast Du 1600 Netto bekommen. Aber um auf den gleichen Stand wie vorher zu kommen musst Du Brutto plus Arbeitgeberanteil, plus Kanktage, plus Urlaubstage berechnen. Der Arbeitgeberanteil sind Sozialversicherungsabgaben. Dies sind die Beiträge für die Renten-, Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung. Diese Ausgaben sind 50:50 zwischen AG und AN geteilt. Als Arbeitnehmer bekommst Du für rund 35 Tage an den Du nicht arbeitest (27 Tage Urlaub + Kankheitstage) trotzdem Geld. Als Freier Mitarbeiter dann eher nicht, daher muss Du das für Dich mit einrechnen. So ungefähr wären das 2500,00 Brutto Altgehalt 900,00 ehem. Sozialversicherungsabgaben vom AG Summe + 10-15% für Urlaub + Kankheitstage Also 3740-3910 EUR Netto. (Das Finanzamt will dann sicherlich noch 19% Umsatzsteuer haben. Brutto würdest du also ca. 4450 EUR fordern, aber eigentlich wird im B2B nur in Netto gerechnet.)
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jormakka: Offline
Ort: Darmstadt Beitrag Datum: 24.02.2010 Uhrzeit: 15:42 ID: 37958 | Social Bookmarks: ja sorry wegen Brutto/Netto, du hast Recht ich habe es verwechselt. danke aber für die Antwort. |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 24.02.2010 Uhrzeit: 18:57 ID: 37962 | Social Bookmarks: Ist in den 900 Euro nicht auch der Lohnsteueranteil dabei? Den zahlt der AG ja nicht auch noch mal. |
Social Bookmarks: Stimmt, könnte sein, da muß jormakka aber einfach selber mal auf seinen letzten Lohnzettel gucken.
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jani1975: Offline
Beitrag Datum: 28.02.2010 Uhrzeit: 16:08 ID: 38010 | Social Bookmarks: die 19% umsatzsteuer werden am ende der rechnung zugefügt und auf keinen fall in den stundensatz eingerechnet. die umsatzsteuer kann sich der auftraggeber vom finanzamt wiederholen. wie sieht überhaupt dein status aus? darfst du vom finanzamt aus als freier mitarbeiter arbeiten? umsatzsteuernummer etc? hast du nur den einen auftraggeber gilst du als scheinselbstständig |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 01.03.2010 Uhrzeit: 13:23 ID: 38024 | Social Bookmarks: Zitat:
CDU-Panne: Brutto, netto, Merkel - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik | |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 01.03.2010 Uhrzeit: 13:26 ID: 38025 | Social Bookmarks: Architekt = freier Beruf, keine Gewerbeanmeldung notwendig Im ersten Jahr bist Du nicht Ust.pflichtig und kannst - wenn Du willst - Ust. in Rechnung stellen. Dann musst Du diese aber auch direkt auf alle Rechnungen in Rechnung stellen und abführen Ab dem 2. Jahr bekommst Du automatisch eine Ust. ID und musst Ust. abführen. Es macht Sinn Ust. abzuführen, da Du dann bei Anschaffungen die Ust. absetzen kannst. Es ist ratsam, kurz einen Steuerberater aufzusuchen...... |
Social Bookmarks: Zitat:
Die Ust. ID bekommt man nicht automatisch, weil sie nicht notwendig ist. Ja!
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