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Hallo,
ich wollte mich mal erkundigen, wie üblicherweise ein Vertrag für eine Beschäftigung als "freier Mitarbeiter" aussieht. Habe gehört, dass dort auch Überstunden als entgeltsfrei festgelegt werden können.
Ich habe mich über Arbeitnehmerrechte informiert. Dort stand über die Frage, ob eine Beschäftigung nun als AN oder als Freier Mitarbeiter erfolgt folgendes:
Woran können Sie erkennen, ob Sie Arbeitnehmer sind?
Sie sind nach der Rechtsprechung "Arbeitnehmer", wenn die folgenden Merkmale auf Sie zutreffen:
(...)
3.) Sie sind von Ihrem Auftraggeber sozial abhängig. Diese soziale oder auch "persönliche" Abhängigkeit ist nicht mit wirtschaftlicher Abhängigkeit zu verwechseln: Auch ein Lottomillionär, der nur zum Vergnügen einer Arbeit nachgeht, kann von einem wenig zahlungskräftigen Arbeitgeber "sozial abhängig" sein. Soziale Abhängigkeit liegt nämlich dann vor, wenn Sie
a) in den Betrieb Ihres Auftraggebers eingegliedert sind, also ohne die Betriebsmittel Ihres Auftraggebers und ohne die Leistungen Ihrer Kollegen nicht arbeiten können, wenn Sie weiterhin
b) Anweisungen Ihres Auftraggebers befolgen müssen (diese Weisungen können sich auf den Inhalt Ihrer Tätigkeit beziehen oder auf den Ort oder die Zeit der Arbeit), und wenn Sie schließlich
c) kein eigenes unternehmerisches Risiko tragen.
Wenn alle diese Merkmale auf Sie zutreffen (1 und 2 und 3.a und 3.b und 3.c), dann sind Sie eindeutig ein Arbeitnehmer. Die unter Punkt 3 genannten Merkmale müssen allerdings nicht immer sämtlich und in schöner Eindeutigkeit vorliegen. Es genügt, wenn sie "überwiegend" gegeben sind.
Das hiesse doch, dass ein freier Mitarbeiter sozial abhängig ist vom Arbeitnehmer aufgrund der "Eingliederung" in den Betrieb und die Betriebsmittel sowie erforderlichen Leistungen der Kollegen, oder ??
Wie schaffen Büros es diese Klausel legal zu umschiffen?
bin dankbar für alle "Büroerfahrenen" unter euch, die mir armem "Neuling" etwas Erklärungshilfe geben können.
Grüsse, Hannah |