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Wie sieht das mit dem Türaufschlag von Türen zu Fluchttreppenhäusern aus?
Ich habe ein Fluchttreppenhaus. Der Fluchtweg muß eine Breite von 1,2m haben. Darf der Türaufschlag zu dem Fluchttreppenhaus über diese Fluchtbreite führen, solange bei geschlossener oder aufgeschlagener Tür der Fluchtweg dadurch nicht behindert wird?
Das Problem würde nur bestehen, wenn jemand die Tür gerade öffnet.
Ich kenne Fluchttreppenhäuser, bei denen das der Fall ist - z.B. Architekturgebäude der TU-Berlin - aber ich weiß nicht, ob das immernoch erlaubt ist.
In der Muster-BauO finde ich dazu nichts...
Grüsse
Florian |