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Als ich hab mal danach gesucht und bin leider nicht fündig geworden. Die Bauordnung im Bild von Weka gibt dazu nur die Auskunft, daß für die Berechnung des Rohbauwerts der BRI nach der DIN 277 zugrunde zulegen ist. Daß aber nur a) in Verhältnis zu setzten ist steht da nicht.
Habe aber überlegt, daß ja die Bauämter für ihr Gebührenerhebung den Rohbauwert wissen wollen bzw. selber ermitteln, die müssten es also wissen - mein Vorschlag : ruf doch in einem Amt an und frag Dich freundlich durch.
Meistens geben die gut Auskunft!
Viel Erfolg! |