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Ich hab mal eine Frage bezüglich einer Brandwand. Mein Gebäude liegt an einer Grundstücksgrenze. Die Brandwand darf nicht höher als 7m sein. Das habe ich alles beachtet, jetzt ist nur die Frage wie das bei vor- und zurückgesetzten Räumen ist? Sprich im EG gehen die Räume zum Teil bis an die Straße, im OG jedoch nicht. Dort sind sie direkt an der Brandwand zurückgesetzt so dass noch eine Art Terrasse entsteht. Muss also nun die gesamte Brandwand in Höhe von 7m bis vorn an die Strasse gezogen werden?
Danke im Vorraus!
lg keen |