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Auf einem Grundstück (1879 m²) verläuft die Grenze zwischen 2 Baugebieten, einem Mischgebiet GRZ 0,4 GFZ 0,6, und allgemeinem Wohngebiet GRZ 0,3 GFZ 0,4.
Nun möchte ich auf dem „Mischgebiet-Teil“ des Grundstücks ein Bürogebäude bauen. Bei der Ermittlung der zulässigen GRZ, darf ich die GESAMTE Grundstücksfläche von 1879 m² ansetzen, oder nur die Teilfläche, die zum Mischgebiet zugewiesen ist?
__________________ Wer alle seine Ziele erreicht, hat sie wahrscheinlich zu niedrig gewählt
Herbert von Karajan |