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KingKong
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Datum: 01.03.2006
Uhrzeit: 19:08
ID: 14254



Danke #12 (Permalink)
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Ja danke für die vielen Antworten, aslo im BauGB hab ich mal rein geschaut aber nichts dazu gefunden. DIN 277 hat wohl auch nichts damit zu tun. Ich denke das es im Bebauungsplan vermerkt ist. Den genauen Textlaut daraus kenne ich nicht. Uns ( Projektteilnehmer)wurde halt nur gesagt das eine bestimmte Fläche bebaut werden darf und wir haben es alle einfach so angenommen. Die Möglichkeit einer Auskragung ist mir eingefallen und ich habe eine Prof.in gefragt, Antwort war aber auch sehr schwammig. Den zuständigen Proffessor sehe ich jetzt nicht mehr, erst bei Abgabe und der ist eh ein bisschen altbacken. Also mache ich es jetzt denke ich ohne Auskragung. Wie gesagt es ist für mich ein fiktives Projekt und jetzt nicht so wichtig, aber interessant.

Danke nochmal

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