Bei einem Umbau/Instandsetzung wurde der Bodenbelag (Teppich) abgedeckt bzw. ausgebaut. Bei der Massenermittlung werden Pfeiler/Stützen größer 0,1qm laut VOB abgezogen, ist klar. Wie sieht es aber mit Fußleisten aus?
Beispiel: der Raum ist 3,00 m x 5,00 m. D.h. Man müsste eine Fläche von 15qm abdecken. Nun aber sind Fußleisten d = 0,02m angebracht. Mal angenommen der Raum hat keine Türen
, dann ist doch der tatsächliche abzudeckende Fläche = 2,96 m x 4,96 m = 14,68 qm.
Ist diese Rechnung falsch? In VOB habe ich nichts diesbezüglich gefunden....