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Hallo tom,
Hallo noone,
ich finde diese Diskussion sehr hilfsreich.
Ob man als Dipl.-Ing. nach HOAI abrechnet, das ist gesetzlich nicht definiert. Wenn ich als Berufsanfänger nach HOAI abrechne, habe ich kaum Chance einen Auftrag zu bekommen. Oder seit ihr andere Meinung?
Ich kann den Auftrag nur deswegen bekommen, weil ich meine Leistung günstig anbiete.
Der Bauherr ist damit einverstanden, dass ich meine Leistung ohne Haftung erbringen will.
Das ist für mich die Möglichkeit, in meinem Beruf Fuß zu fassen, selbstständig was zu machen.
Ich habe mich erkündigt, mit meinem Einkommen kann ich mir Berufshaftlichtversicherung kann ich mir nicht leisten.
Soll das heißen, dass ich Finger davon lassen soll? |