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Hallo zusammen,
ich suche Informationen und Beispiele zur Vollgeschoss-Berechnung nach LBauO für Kellergeschosse.
Im konkreten Fall handelt es sich um ein U-förmiges Gebäude am Hang, dessen offene Seite bergab ausgerichtet ist. Der "Innenhof" ist über die komplette Geschosshöhe freigelegt, um den übrigen Teil des Gebäudes steigt das Gelände an.
Was mir klar ist, dass das KG kein Vollgeschoss ist, wenn die Geschossdecke im Mittel nicht mehr als 1,40m (Saarland) über dem vorhandnene Gelände herausragt.
Siehe Anhang!
Danke! |