Huch, das ist ja ein ziemlich gut „besuchter“ Thread…
Drum muss ich jetzt mal kurz zitieren:
Zitat:
Oder anders gefragt: Kannst Du es nachvollziehen, warum man in der heutigen Zeit FH-Absolventen diesen direkten Weg in die gehobene Laufbahn verwehren oder erschweren möchte?
Fehlen FH-Studenten dafür irgendwelche entscheidenden Dinge, die man an einer Uni besser lernen kann?
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@Archimedes:
Ob mich ein Uni-Studium besser vorbereitet hätte, auf meinen jetzigen Job…? Ein Studium in einer anderen Fachrichtung, halt z.B. Städtebau oder Raumplanung sicher. Aber das klassische Uni-Architektur-Studium wohl eher nicht. Ich kenne allerdings leider auch nicht sämtliche Lehrinhalte sämtlicher Unis, und da scheint es ja durchaus Unterschiede zu geben, was die jeweilige Gewichtung von v.a. Entwurfsfähigkeiten und -konzeption angeht.
Da der Unterschied allerdings vor allem da zu liegen scheint – wie ja auch der Thread hier bestätigt – und weniger an einer wissenschaftlicheren Herangehensweise (das ist DAS Argument für die Regelung, soviel ich weiß) an der Uni, finde ich es durchaus nicht gerechtfertigt, den FH-Absolventen den Weg in den höheren Verwaltungsdienst zu verwehren. Ich für meinen Teil halte meine Ausbildung für ebenso wissenschaftlich oder nichtwissenschaftlich wie das vergleichbare Studium z.B. an der Uni KA – da habe ich durch eine Bekannte den direkten Vergleich. Aber wie hier auch deutlich geworden ist – die jeweilige Ausrichtung des Studienganges hängt immer stark von der FH/Uni ab und insbesondere von den Profs und deren speziellem Angagement.
Entscheidend für meine derzeitige Tätigkeit ist vor allem ein ausgeprägtes Interesse am Baurecht und die Fähigkeit dieses auch mal unwilligen Kunden einigermaßen zu vermitteln bzw. Lösungswege aufzuzeigen. Neben umfassenden Kenntnissen der jeweiligen Rechtsgrundlagen ist also z.T. schon auch entwerferisches Geschick gefragt. Außerdem muss man sich ja mit seinen Kunden auf irgendeine Weise verständigen können, wofür das Studium der Architektur – zumindest im Bereich Bauaufsicht – schon hilfreich ist. Alles andere jedoch wurde mir zwar in den Grundzügen durchaus vermittelt (an meiner FH dem Vernehmen nach weitgehender als anderswo) der tiefere Einstieg in die Materie aber hing nur von meinem persönlichen Interesse ab.
Möglicherweise geht es bei der Regelung aber auch darum, die Nicht-Abiturienten aus den Führungsebenen auszuschließen!?
Beim höheren Verwaltungsdienst wird ja immer auch die Fähigkeit zur Führung vorausgesetzt. Und dazu möchte man ein gewisses Maß an Allgemeinwissen und Fähigkeit zur konzentriert wissenschaftlichen Arbeit auf diesen Ebenen ansiedeln, von dem ich jetzt mal unterstelle, dass man dies nur auf dem Gymnasium vermittelt bzw. nur über die allgemeine Hochschulreife bescheinigt bekommt.
Sollte dies der Grund für die Regelung sein, finde ich allerdings, sollte man das auch so schreiben/handhaben… Schließlich sind die FHs schon längst nicht mehr überwiegend besetzt mit Fachhochschulreifen incl. Ausbildung, sondern beziehen ihre Klientel zu großen Teilen auch aus den Abiturienten. (Auch wenn man mir von Prof-Seite im Grundstudium – im Vergleich zu den Bauzeichnern – noch gesagt hat: „Achja, diese verflixten unwissenden Abiturienten gibt es ja auch noch – aber vielleicht hören Sie ja auf…“)
Kurz gesagt: Ich habe auch keine Ahnung, was diese Regelung soll, schließlich sind die Ausbildungen nicht so unterschiedlich und zu den speziellen Anforderungen im höheren Dienst bekommt man in beiden Richtungen genau so viel oder genau so wenig mit…
Sinnvoller als die existierende Handhabung wäre m.E. ein Einstellungstest vor dem Referendariat, in dem man abtestet, wie geeignet und vorbereitet der jeweilige Bewerber für die zu erwartenden Aufgaben tatsächlich ist.
Ansonsten ist es schon frustrierend, dass im Prinzip jeder – auch nur mäßig an der Sache oder am Geld interessierte - Uni-Absolvent den Weg zum höheren Verwaltungsdienst gehen kann und sich so einen deutlichen Vorteil über eine gute, bezahlte Zusatzausbildung schaffen kann, nur weil er halt grad keinen anderen Job bekommt, während dies dem FH-Absolventen auch nach einiger Berufserfahrung im öffentlichen Dienst und erwiesenem Interesse und Fähigkeit verwehrt bleibt bzw. er einen Umweg über ein weiteres Studium gehen muss. :mad:
Grüße, das Stef