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das Thema Abnahme ist nicht so einfach zu beantworten.
Gilt z.B. die VOB als vertraglich vereinbart, dann gibt es auch eine Regelung für die sog. Abnahme durch Inbetriebnahme bzw. stillschweigende Abnahme ( worauf eine Übergabe der Rechnung drauf abzielen würde ). In diesem Fall wäre jedoch die Prüfungsfrist für die Rechnung ja schon deutlich länger.
In den meißten Fällen im Industriebau werden jedoch förmliche Abnahmen vereinbart. Dann ist eine Schlußrechnung ohne eine vorherige Abnahme das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist.
Gruß
Martin |