Thema: Bauantrag
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sumu27
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Datum: 10.08.2006
Uhrzeit: 12:55
ID: 17490



Bauantrag

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,
ich habe da ein paar Fragen in Sachen "Bauantrag" etc.

Als frischgebackener Dipl.-Ing. (FH) soll ich ein kleines Projekt übernehmen. Es geht um eine Garage, die aufgestockt werden soll, damit zusätzlicher Wohnraum entsteht.

Da ich ja noch kein echter Architekt bin, bin ich nur "beschränkt Bauvorlageberechtigt". Rein theoretisch darf ich den Bauantrag für dieses "Vorhaben geringer Schwierigkeit" unterschreiben, oder?
Wie ist das aber mit den Nachweisen für Standsicherheit/Brandschutz... Ab wann und bei welchen Vorhaben sind diese notwendig?
Außerdem bin ich mir nicht sicher, wie das danach weitergeht. Der Bauherr will bis jetzt nur, dass ich ihm zur Genehmigung verhelfe. Wahrscheinlich will er dann mit dem genehmigten Bauantrag zu einem Bauunternehmer o.ä. gehen. Bin ich als Entwurfsverfasser verpflichtet, die Ausführungsplanung zu übernehmen oder ist es denn möglich zu sagen: "ich mach die Genehmigungsplanung und nach mir die Sintflut?"

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen
Gruß
Susi

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