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Hätte mal ne klitzekleine Frage zum Schmalseitenprivileg:
Das ich auf beiden Seiten auf 16m den halben erforderlichen Grenzabstand haben muß ist ja klar...aber müssen sich diese 16m im Prinzip auch genau gegenüber liegen (weil so isses in der "BauO NRW im Bild" auch gezeichnet) oder können die auch versetzt sein, d.h. z.B. ich hab nen 32m langes Gebäude und auf jeder gegenüberliegenden Seite habe ich einen 16m Abschnitt für den das Schmalseitenprivileg gilt...für die restlichen 16m dann die normale Berechnung.
Geht das? :-) |