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Ich hätte nicht gedacht, dass ich so eine Diskussoinswelle auslöse. Aber folgendes:
Die LBO Hessen fordert in bestimmte Fällen Brandwände. Wann und wieso ist im Moment egal. Nun definiert die LBO aber nicht genau diese Brandwand, sondern die DIN. Was bleibt mir nun als Planer übrig, als diese DIN anzuerkennen und nach deren Vorgaben zu planen, wenn ich weiß, dass vor Inbetriebnahme des Gebäudes diese Brandwand von der Bauafsicht begutachtet und auf ihre Tauglichkeit geprüft wird. denn die Bauaufsicht wird sich auf die DIN berufen.
Amarylle |