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@noone
- irgendwie kommt mir das Verhalten "deiner" Herstellerfirma dubios vor.
So einfach kann die ihre Gewährleistungspflicht nicht ausschließen.
In Deutschland gilt nämlich mittlerweile das Produkthaftungsgesetz. Damit ist die Firma höchstwahrscheinlich mit im Boot.
Sollte sie wirklich alle notwendigen Materialprüfungen und Angaben gemacht haben, dann bliebe noch zu klären, ob die Verlege- und Montagezeichnungen und Beschreibungen eindeutig wären.
Kann ich mir kaum vorstellen.
Da dein Handwerker als fachkundig gilt, wird das Augenmerk sicherlich zuerst auf den MAterialprüfungen liegen.
Ist z.B. nicht deutlich genug angegeben, welcher Baustoffklasse das eingesetzte Material entspricht, dann hat sie sicher einen der schwarzen Peter aus dem Spiel gezogen.
Hat dein Handwerker sich nicht an die Verlegerichtlinien des Werks gehalten, so ist er auf jeden Fall dabei - es sei denn - er kann darlegen, dass die Firma sich von den a.a.R.d.T. und DIN Normen entfernt hat.
Einen Anspruch auf Ausschluß der Gewährleistung hat ein Hersteller nicht.
Das können nur Privatleute untereinander vereinbaren.
Gruß
Martin |