Thema: Din-Normen
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FoVe
 
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FoVe will become famous soon enough FoVe will become famous soon enough

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Datum: 19.09.2006
Uhrzeit: 18:16
ID: 18492



Gewährleitung IIte #24 (Permalink)
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@noone - hab mir mal die Produktordner von denen angeschaut.
Grundsätzlich sieht das ja ganz ok aus.
Eigentlich sollte dies hier ein extra-Thread sein zum Thema gewährleistung.

Gut, nun denn - ich behaupte mal, du würdest bzgl. der Gewährleistung immer dann Recht bekommen, wenn eine der durch die Produktbeschreibung zugesicherten Eigenschaften, wie z.B. Rutschfestigkeit , nicht gegeben sind.
Schwieriger wird es sicherlich im Falle von Verlegefehlern.
Da Lithonplus sehr genau den geforderten Aufbau beschrieben hat, würde wahrscheinlich die kleinste Abweichung davon beim gericht dazu führen, dass der Handwerker den schwarzen Peter zugewiesen bekommt.
ich hab das damals bei den Wilhelmi-Werken so erlebt. Durch die detaillierten Verlegehinweise wurde sichergestellt, dass der Monteur immer irgendwie was falsch machen MUSSTE !
Und somit war der Hersteller meißtens fein raus.
Allerdings wurde dann sehr oft aus vermeintlicher Kulanz dem Kunden doch entgegengekommen, damit der nicht ganz abspringt.
Hier wird aber sicher zwischen dem "kleinen Privatkunden" und "großen Industriekunden" unterschieden.
Aber auch der Privatkunde muss ja erstmal Alles bezahlt haben.
Und selbst Handwerker in der Funktion von Zwischenhändlern und Weiterverarbeitern behalten ja oft eine Restzahlung ein oder reichen eine Gewährleistungsbürgschaft durch.
Ich nehme aber an, bei einer Größenordnung einer Dachterasse wird da nichts mehr zu machen sein. Dem Betonwerk erscheint das wie ein "Schneidernüsschen" (neudeutsch auch Peanuts).
Was ist denn im konkreten Fall überhaupt an Schaden aufgetreten?

Gruß

Martin

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