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Hallo!
Ich suche gerade nach Mindesmaße für Flucht- und Rettungswegen.
Das heißt, ich habe folgendes gefunden:
-Vorbeugender baulicher Brandschutz:
Hinsichtlich der Breite gilt, dass für 150 Personen 1m Breite erforderlich ist, die Gänge aber nicht schmäler als 1,10m ausgeführt werden dürfen.
-In der BayBO steht zum Beispiel:
Die nutzbare Breite notwendiger Flure muss für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen.
Weiß jmd. wie weit es dazu unterschiede in den jeweiligen Bundesländern gibt? Oder wo ich noch mehr darüber finden kann?
Allgemein würde ich gerne wissen, welches Mindestmaß die Flure DEUTSCHLANDWEIT haben!?
Vielen Dank für eure Antworten!
Gruß
//.madax[U][B] |