Berufsbefähigung für Bachelor:
Zitat Prof. Zoeppritz, AKBW
"...Zu Irritationen führte die Begrifflichkeit der Berufsbefähigung, zu der schon das Bachelorstudium führen soll. Es wird die Qualifikation zu einer Berufstätigkeit im Bereich von Architektur und Bauwesen erreicht. Die Tätigkeit als Architekt und damit die Eintragung in die Listen der Kammer erfordern jedoch eine umfassendere Ausbildung von – nach EU-Standards – mindestens vier Jahren Dauer
Dennoch soll natürlich mit Respekt vor den individuellen Lebensläufen auch dem Bachelorabsolventen der weitere Weg die Möglichkeit eröffnen, Architekt zu werden. Nach einer Bewährung in der Praxis und einem Nachweis der währenddessen erreichten Weiterqualifikation soll der Zugang zum AiP/SiP möglich werden. Den Nachweis sollten Hochschulen und Kammern gemeinsam entwickeln und abnehmen...."
http://www.akbw.de/kammer/herzlich-w...bda96a0ebabceb