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hallo zusammen,
für eine grobe vorplanung eines gerichtsgebäudes benötige ich
einen pauschalen KGF-antleil für die überprüfung des platzbedarfes
auf dem grundstück.
die NGF ist vorhanden (ca. 4000 qm)
welchen pauschalwert kann ich dabei grob für die konstr.-fläche angeben
und wie kann ich die pauschale BGF ermitteln?
habe gehört, mann könne ca. 28% KGF-anteil immer annehmen, aber
worauf bezieht sich dieser wert?
vielen dank!
dre
Geändert von martindre (27.11.2006 um 11:14 Uhr).
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