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ist ne vieldiskutierte Sache.
ICh arbeite zur Zeit an einer Angleichung einer mobilen Trennwand an ein Rastersystem von 5250mm - an einer Schule als Grobrastervorgabe.
BLFP in Friedberg als Architekten.
Das Problem ist bei Rasterungen aber immer dann gegeben, wenn - aus welchen Gründen auch immer - irgendein Bauteil zwangsweise aus dem Raster muss. So auch hier - eine Achse der mobilen Trennwand ist unsymetrisch zum Raster gelegen - und schon geht die Fuchserei los.
Verrückterweise "bestehen" oft die Bauleiter auf den Rasterbezügen, obwohl die Architekten oftmals eine Abweichung tolerieren.
Das führt sehr oft zu heftigen Mehrkosten, da Anschlusselemente oder auch Türen auf einmal zu Sonderformaten und - bauteilen werden.
Am LAC in Frankfurt waren sowohl die 1,25m als auch die 1,33m Raster gegeben.
Systemtrennwände zwischen den Büros im 1,25m Raster, Flurwände im 1,33m Raster.
Gründe für das größere Raster sind in der Regel barrierefreies Bauen, Zuschnittsgrößen von Plattenwerkstoffen und Fertigungsbreiten von Maschinen.
Barrierefreies Bauen bedeutet u.a. mind. 900 mm lichte Durchgangsbreite bei geöffneten Türen. Da Türen jedoch in der Regel nur max. 100° öffnen, werden hier entsprechene Seitenteile benötigt. Das Türblatt ragt ja gewissermaßen in die lichte Öffnung rein. Zudem sind Fugenmaße und Befestigungsrücksprünge mit einzubeziehen.
Beim oft eingesetzten ESG (Einscheiben-Sicherheitsglas) der Trennwände ist ein Mindestverhältnis von Höhe zu Breite der Seitenteile von max. 1:10 bedeutet das bei lichten Raumhöhenhöhen von 3m eine mind. Breite der Scheiben von 300mm.
Plattenwerkstoffe sind oft auch maßgebend. Resopal als einer der meißt verwendeten HPL Oberflächen ( Schichtstoff ) hat ein Regelbreitenmaß von 1320 mm. Das lang oft gerade für ein Raster von 1,33m, wenn man mal Fugenbreiten etc. mit ins Kalkül nimmt. Besser ist hier ein Raster nicht größer als 1,30m.
Furnierpressen sind oft nur auf eine Verarbeitungsbreite von 1,25m ausgelegt. Ebenso z.B Reihenlochbohrmaschinen für Akustikplatten und entsprechende Bandschleifmaschienen.
Das Raster von 1,25m ist ein etwas "antikeres" Raster. Kommt ursprünglich aus der Holzplattenverarbeitung.
Lange Zeit haben die Pressen für Holzplatten ein max. Plattenrohmaß von 3560mm x 1260mm erzeugt.
Diese Platten sind nun für Akustikdeckenplatten zugeschnitten worden.
Die Wilhemidecke ( Grundraster 625mm x 625mm und deren Vielfache war die erste Akustikdeckenplatte, die in Deutschland nach dem Krieg massenmäßig eingesetzt wurde. Dadurch sind in den 60ern und 70ern tausende von öffentlichen Gebäuden mit diesen Rasterdecken ausgestattet worden. Die anderen Deckenhersteller haben dann nachgezogen (z.B. OWA). Dabei hat man bewußt das gleiche Rastermaß bebehalten, da die UK als T-Profilsystem in diesen "Norm"-maßen am Günstigsten war.
Ich habe bei meinen WOhnhaus ein Raster +-1,33m verwendet. Im Holzbau bekommst du da bei den recht schlanken Querschnitten der Trockenbau-Innenwänden eine Raumbreite von 3,90m. Setzt du ein Raster von 1,25m ein, bleiben oft "nur" 3,65m.
Ich bevorzuge Räume von annähernd 4 x 4m für Kinderzimmer und
Schlafzimmer im Entwurf. Obwohl 3,65 x 3,65 nicht wirklich kleiner sind, erscheinen die 4x4 m Räume wesentlich großzügiger.
Wobei, zugegebenermaßen dieses eine sehr subjektive Vorliebe ist.
Gruß
Martin |