Ich suche Informationen zu Brandabschnitten in Bibliotheken.
Bisher habe ich nur eine allgemeine Information in der MusterBO gefunden:
Zitat:
§ 30 - Brandwände
(1) Brandwände müssen als raumabschließende Bauteile zum Abschluss von Gebäuden (Gebäudeabschlusswand) oder zur Unterteilung von Gebäuden in Brand-abschnitte (innere Brandwand) ausreichend lang die Brandausbreitung auf andere Gebäude oder Brandabschnitte verhindern.
(2) Brandwände sind erforderlich
1. als Gebäudeabschlusswand, ausgenommen von Gebäuden ohne Aufent-haltsräume und ohne Feuerstätten mit nicht mehr als 50 m³ Brutto-Rauminhalt, wenn diese Abschlusswände an oder mit einem Abstand bis zu 2,50 m gegenüber der Grundstücksgrenze errichtet werden, es sei denn, dass ein Abstand von mindestens 5 m zu bestehenden oder nach den bau-rechtlichen Vorschriften zulässigen künftigen Gebäuden gesichert ist,
2. als innere Brandwand zur Unterteilung ausgedehnter Gebäude in Abständen von nicht mehr als 40 m
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Demnach könnte kein Raum größer als 40x40 Meter sein. Wenn ich mir aber diverse Bibliotheken angucke, wie z.B. die neue Volkswagenbibliothek der TU Berlin (
http://www.BauNetz.de/db/news/?news_id=79478), sind das sicher weit mehr als 40m.
Dazu kommt, dass es in der Mitte ein offenes Auge durch alle Geschosse gibt...
Wie funktioniert das also genau mit den Brandabschnitten? Gelten die zum einen nur in der Horizontalen und zum anderen nicht in Bibliotheken? Können Brandabschnitte durch z.B. Sprenkleranlagen ersetzt werden?
Über Hinweise mit Quellenangabe freue ich mich besonders!
Danke
Florian