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Eulogy
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Eulogy is on a distinguished road

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Datum: 02.03.2007
Uhrzeit: 15:28
ID: 22310



Treppenbreiten

#1 (Permalink)
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Hi Leute,

ich platz' gleich mit der Wahrheit raus: Ich bin unwürdig, denn ich habe den Neufert nicht.

Und genau deshalb steh' ich jetzt wahrscheinlich auch fragend da, und
weiß nicht, ob die Treppe, die ich in mühvoller Kleinstarbeit und unter höchstem finanziellen Aufwand gebaut habe, mit einer Treppenbreite von
68,78 cm für einen ziemlich abgedrehten, ungewöhnlichen Wohnbau - ein
Haus aus 2 Haupträumen samt Anbauten - nun ein einziges Desaster ist, oder noch okay ist. Die Treppe führt in eine höher gelegende Dusche, die ein Anbau an den Hauptraum ist. Die 68,78 cm kamen dadurch zustande, dass
ich doofer Ersti 80 cm für die Treppenbreite eingeplant hab', und erst
jetzt erkenne, dass da noch ein Gelände (4 cm Durchmesser) und Freiraum
zwischen selbigen und einer gläsernen Abschirmung ( 7,22 cm) hingehört, die ja leider auch ihren Platz auf der theoretischen Treppenzone brauchen, so dass effektiv nur 68,78 cm der Treppenbreite begehbar sind =/ ...

Also, sind 68,78 cm da noch erträglich, oder droht da bereits Punktabzug, wenn ich in einer Erstiprüfung in Entwurfslehre damit antanze ?

Falls ja, welche Breite sollte ich denn sonst verwenden ?
Bedenkt, die Treppe ist nicht als purer Raumluxus wirken, sie soll... genügen...

Die Treppe ist 4 cm lang und führt auf eine Ebene, die 1.70 cm höher liegt...
wenn ich mich nicht irre - und das tu' ich sicherlich - müsste der Steigungswinkel der Treppe damit bei 23,03° liegen.

Geändert von Eulogy (02.03.2007 um 15:58 Uhr).

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