Social Bookmarks:
Hallo zusammen,
ich bin auf die Frage gestoßen, ob ich als Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsplanung/Landschaftsarchitektur Planungsleistungen für eine Fließgewässerrenaturierung erbringen darf oder dies einem Bauingenieur der Fachrichtung Wasserbau vorbehalten ist? Die Gewässerausbauten sind ja in § 55 HOAI Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen geführt.
Ich freue mich sehr über weiterführende Infos, wo ggf. solche Regelunge verankert sind.
Grüße
grizzly
Geändert von grizzly (30.05.2007 um 11:45 Uhr).
|