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Liebe Community,
ich bin grade auf eine brandschutztechnische Frage gestossen:
Müssen Hauptgänge in industriellen Betrieben, die als Rettungswege fungieren, speziellen bautechnischen Anforderungen entsprechen z.B. in der Bodenbeschaffenheit oder an Wänden liegen, die brandgeschützt gebaut worden sind etc.?
Die einzigste Forderung, die ich bislang gefunden habe steht in der ArbStättV, dass Rettungswege mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten sind.
Ein schönes Wochenende wünscht
AoLiFu |