Anwendung DIN-Normen im priv. Schulbau
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hallo,
noch eine frage zum thema schulbau:
bei dem entwurf den ich im rahmen meiner diplomarbeit mache, sind
auch kleinere rechtliche themen als entwurfsgrundlage zu klären.
es soll eine schule (3-4 kleinere klassen, kunst und gruppenräume) für hörgeschädigte entwickelt werden. die schule wird von einem privaten verein getragen.
könnt ihr mir sagen, ob trotz des privaten trägers die schule als "öffentliches gebäude" zu bezeichnen ist und von daher entsprechende din-nomen
des öffentlichen bauens (z.b. din 18024 - barrierefreiheit und din 58125 - schulbau) baurechtlich anzuwenden sind?
sicherlich wird "hörgeschädigten-gerecht" geplant. aber interessant wäre
ob die schulbau-normen und din normen zur behindertengerechtigkeit zwingend anzuwenden sind.
vielen dank
gruß
dadre |