Zitat:
Originally posted by Flo
Solltest Du hauptsächlich für einen einzigen Auftraggeber tätig sein, musst Du in die staatliche Rentenversicherung einzahlen. Solltest Du das nicht tun und die bekommen das irgendwan raus, zahlst Du das rückwirkend.
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nope! eine freiberufliche tätigkeit unterliegt diesem reglement nicht, oder nur eingeschränkt.
man kann also als dipl.-ing architektur durchaus ausschließlich für einen AG tätig sein, ohne der scheinselbständigkeit bezichtigt zu werden.
so lange explizite honorarrechnungen vorliegen und keine regelmäßige summe pauschalisiert überwiesen wird, sollte es da keinerlei probleme geben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler