Zitat:
Originally posted by smurf das tust du schon, wenn du von nachträglich zu zahlenden beiträgen für zb rentenversicherung sprichst. dies nämlich ist ja verknüpft mit s.g. scheinselbstständigkeit.
aber wie dem auch sei, es bleibt: wenn du freiberuflich tätig bist - egal für wen, wo oder wie, dann bist du nicht renten- oder sozialversicherungspflichtig. |
Das ist falsch. Wer als selbstständiger größtenteils für einen Auftraggeber arbeitet ist nicht automatisch scheinselbstständig aber pflichtversichert bei der BfA und dies auch rückwirkend.
Florian