brandschutz - bauteilanforderung t30 im keller
# 1 ( Permalink)
Social Bookmarks:
hallo kollegen,
plane im rahmen von einer studienarbeit ein schule (gebäudeklasse 3).
nun sind nach bauordnung im keller f30 wände vorgesehen.
welche anforderung an türen muss z.b. bei technikräumen vorgesehen
werden? f30 rs wohl eher nicht, da sie an keinen notwendigen
rettungsweg anschließen - sehe ich das richtig?
was ist, wenn eine feuerungsverordnung für einen heizungsraum
f30 türen fordert? muss dann die wand in f90 sein - habe gehört,
dass grundsätzlich f30 türen in f30 wände nicht vorzusehen sind.
vielen dank
dre |