Hallo zusammen,
um das mal zu klären. Als Freiberufler in unserer Branche (Bauingeneniuer, Architekt, Dipl.-Ing., Innenarchitekt etc.) kann man sich generell erstmal von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, da diese Berufgruppe zu den sog. Katalogberufen gehört. Liegt diese Befreiung vor, hat man theoretisch nie mehr in seinem Leben etwas mit der Rentenversicherung Bund zu tun!
Solange man im Falle eines Absolventen des FB Architektur noch nicht als Architekt in die Architektenliste eingetragen ist, kann man sich entweder freiwillig beim Versorgungswerk der AK versichern lassen oder gar nicht für die rente vorsorgen. Als eingeschriebener Architekt ist man verpflichtet, dem jeweiligen Versorgungswerk beizutreten. Die Beitragsregelungen kann man auf den jeweiligen Webseiten finden.
Und nochmals zu der sog. Scheinselbständigkeit. Die gibt es eigentlich nicht mehr! Ich habe mich in einem pers. Gespräch mal beim Versorgungswerk der AKNW erkundigt. Das Gesetz zur Scheinselbständigkeit wurde vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Darüber hinaus zählt man schon unter folgenden Gesichtpunkten als voll selbständig:
- mind. 2 Auftraggeber (egal, wieviel man bei dem zweiten AG verdient)
- Auftreten als Selbständiger mittels eigenem Briefpapier, Visitenkarten, Homepage etc.
- wenn man sich in gewisser Weise auch um weitere Aufträge kümmert
Den 2. AG bekommt man ja auch recht schnell, wenn man mal eben für ein Familienmitglied oder Freunde eine neue Raumgestaltung für die Wohnung plant
So läuft das und bei mir schon seit 2 Jahren ohne Probleme!