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danke für eure antworten.
wir haben leider keinen lbauo kommentar, denn laut lbauo ist ein tragengerechter aufzug nicht notwendig. auf jeden fall braucht man keinen bettenaufzug, den braucht man nur im krankenhaus.
die momentane nutzerstruktur würde eine "anlieferung" eines liegenden patienten gar nicht nötig machen. ein notarzt gibt seinen notfall doch im krankenhaus ab. alle anderen ärzte sollte man "fussläufig" erreichen oder direkt in die notaufnahme.
umgekehrt müsste ja jedes haus einen tragegerechten aufzug haben um einen z.B. herzinfarktpatienten abzutransportieren.
aufzüge mit kleineren abmessungen sind auch behindertengerecht.
die entscheidung trifft wahrscheinlich wie so oft das geld. mal sehen was nutzer und investor wollen. |