AW: freier Mitarbeiterin als Studentin ??? Wichtig!!
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Natürlich kann man als Student scheinselbstständig sein. Das eine hat mit dem anderen doch gar nichts zu tun.
Wenn ich als Student auf Stundenbasis und als sog. Freier Mitarbeiter ausschließlich und für einen längeren Zeitraum für nur einen Auftraggeber arbeite, dann bin ich auch scheinselbstständig. Dafür reichen auch 20 Stunden in der Woche. Es geht doch dabei darum, dass Arbeitgeber sich mit dieser Konstellation um die Sozialabgaben drücken wollen, obwohl der Auftragnehmer eigentlich einen Angestelltenstatus hat. Und das gilt für studentische Mitarbeiter, die über die 400€ kommen genauso.
Die Frage, ob man Vollzeitstudent ist, ist eine andere. Letztlich interessiert das auch nur die Krankenkasse. Die Uni hat mich da noch nie was gefragt. Solange man sein Pensum irgendwie und irgendwann schafft... |