AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
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Ich komme da nicht ganz mit. Wieso ist eine Befreiung an einen Angestelltenstatus gekoppelt, den man in diesem Beruf gar nicht zwangläufig durchläuft? Eigentlich MUSS die DRV Dir die Beiträge erstatten solange Du keinen Rentenanspruch hast. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein einfaches "Schlucken" von Beiträgen verfassungskonform wäre.
Vielleicht kannst Du noch ein paar Details erläutern, damit wir (ich) deren Argumentation besser verstehen... |