AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
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Hallo Samy,
erstmal zu der erstattung an sich. Erstattet werden NUR die Arbeitnehmerbeiträge. Die andere Hälfte der Arbeitgeberbeiträge wird nicht ausgezahlt, weil nicht Bestandteil deines Bruttogehaltes. Wenn du dir deine Beiträge erstatten lässt, schließen die AG-Beiträge dem Allgemeinwohl zu.
Aktueller Stand ist momentan, dass ich nicht von der Deutschen rentenversicherung für Angestellte (DRV) nicht befreit werden kann, da ich ja kein Angestellter bin. Ohne Befreiung gibt es keine Erstattung. Bei der DRV prüft jetzt die Sozialgerichtsstelle meinen Fall. Die müssen irgendeinen Mikrofilm digitalisieren lassen, wo alter Schriftverkehr noch archiviert ist und wollen sich die Tage melden. |