AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
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Ich verstehe immer noch nicht den Zusammenhang von Befreiung und Angestelltenstatus. Also die Logik ist mir schleierhaft.
Da ich schon ewig einen Rentenanspruch habe, bekomme ich soundso nichts erstattet. Bis ich ins Versorgungswerk kann, zahle ich eben weiter in die BfA ein und ab dann ins Werk. Zumindest sind die eingezahlten Beiträge dann nicht verloren. Das mit dem Arbeitnehmeranteil war schon klar, wobei man sich schon fragt, auf welcher Grundlage, der Staat die andere Hälfte einfach beibehält. Eigentlich müßte er die an die Zahler zurückerstatten, der er bietet ja auch keine Leistung im Gegenzug...
Wie dem auch sei, poste mal das Ergebnis. Und viel Erfolg! |