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Na, entweder bist du im äusseren Erscheinungsbild wirklich "festgenagelt", oder du kannst im gleichen Stil Anbauten vornehmen.
Ich hab mal an einem Haus aus dem Jahrhunderwechsel die Balkone erneuert.
Da war vor allem klar, es mußte stilistisch passen.
Eventuell akzeptieren die Denkmalschützer aber auch ein ganz abweichendes Design, eben gerade weil du nicht "nachbaust" sondern "alt mit neu" kombinierst.
Wenn du ein freistehendes Gebäude hast, dann sind die öfters zugängig. Hast du irgendwie noch Esembleschutz, dann ist oft ein "no go" angesagt.
Gruß
Martin |