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Tobias
 
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Tobias: Offline

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Tobias is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 08.02.2008
Uhrzeit: 22:07
ID: 26944



AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht #5 (Permalink)
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Hallo, habe jetzt ein endgültiges Ergebnis.
Ich kann mich und konnte mich bisher nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien, da das nur Angestellte können, die beim Versorgungswerk beiträge einzahlen. Da ich nicht Angestellter bin, werde ich nicht befreit und kann so meine Beiträge nicht zurückfordern. Das geht erst, wenn ich irgendwann mal angestellt bin
Ich habe ein freiwilliges Recht, Beiträge zusätzlich in die RV einzuzahlen. Auf dieses "freiwillige Recht" kann ich nicht verzichten! Also ist es doch eher wieder eine Pflicht, statt eines Rechtes, obwohl ich nicht rentenversicherungspflichtig bin Der deutsche Staat macht mich irgendwann noch Irre!!
Ich könnte jetzt natürlich noch 3 Monate freiwillig Beiträge zahlen, um dann einen Rentenanspruch zu erhalten, nur dann kann ich das Geld nie mehr zurückfordern und muss hoffen, irgendwann mal eine Rente von der BfA zu erhalten. Ich lasse dies lieber bleibe und hoffe, irgendwann mal Angestellter zu sein, um mich dann befreien zu lassen und dann nach 2 Jahren Wartezeit die Beiträge erstattet zu bekommen, um diese dann langfristig und wesentlich hochprozentiger für private Rente anzulegen!

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