AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
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Tobias, nach meinem Wissensstand kannst du auf jeden Fall die Befreiung schon einreichen, bei zukünftigen Anstellungen wirst du dann direkt in die Versorgung einzahlen. Mir wurde übrigens ein Schreiben zugesendet, in dem eine Frist zum Befreiungsantrag genannt wurde, ab dann wäre es bei mir nicht mehr möglich, mich befreien zu lassen.
Zwecks zurückzahlung von Beiträgen kann ich nichts sagen, punkto Befreiung würde ich aber auf jeden Fall mal beim Werk (im Saarland NRW?) anrufen. |