AW: 2.Rettungsweg Treppe mit 19 stg. einläufig möglich
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Da eine Fluchttreppe eine Baurechtlich notwendige Treppe ist, findet wohl zwangsläufig die Anwendung der DIN statt.
Da es sich um eine Kinderkrippe handelt, wie Du sagst kommt mit Sicherheit auch keine Ausnahmegenehmigung in Frage. Da müssen Erzieher mit Kindern (!) flüchten können.
Ich würde in diesem Fall übrigens gleich noch einmal gucken, ob da nicht noch schärfere Regeln gelten! |