Da es sich ja um eine Kinderkrippe handelt, gibt es auch noch die entsprechenden Regelwerke der Unfallversicherer, die beachtet werden sollten.
Hier zu Kindergärten allgemein:
http://regelwerk.unfallkassen.de/reg...ln/SR_2002.pdf
Hier zu Treppen:
http://regelwerk.unfallkassen.de/reg...form/I_561.pdf
Bei Kindergärten: Steigung zwischen 14 und 16 cm, Auftritt zwischen 30 und 32 cm
Falls es noch interessiert Rutschhemmung von Fußböden:
http://regelwerk.unfallkassen.de/reg...geln/R_181.pdf