AW: Unzufrieden mit Ausführung durch Firma
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In jedem Fall hat der AN erst einmal das Recht selber nachzubessern, bevor jemand anderes beauftragt werden könnte - sofern überhaupt noch Regressansprüche geltend gemacht werden können.
Alternativ wird auch häufig statt der Nachbesserung eine Preisminderung vereinbart. |