AW: Unzufrieden mit Ausführung durch Firma
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D.h., der Bauleiter muss begründen, wieso der Handwerker resp. die Firma keine Nachbesserungsansprüche haben kann. Das wird nach meiner Erfahrung schwer fallen.
Allerdings ist in diesem Fall der Bauleiter dafür verantwortlich, dass die Sache nachgebessert wird.
Handelt es sich um eine große Auftragssumme? Wenn ja, dann würde ich langsam mal mit der Rechtsabteilung oder meinem Anwalt ein Käffchen trinken. Das wird dann nämlich öfters nötig werden.
Gruß
Martin |