Einzelnen Beitrag anzeigen
mika
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 13.11.2004
Beiträge: 1.832
mika: Offline

Ort: Berlin

mika is just really nice mika is just really nice mika is just really nice mika is just really nice

Beitrag
Datum: 19.02.2008
Uhrzeit: 16:16
ID: 27190



AW: Unzufrieden mit Ausführung durch Firma #5 (Permalink)
Social Bookmarks:

Zitat:
Zitat von juli Beitrag anzeigen
Folgendes Problem: Eine Firma hat eine wirklich nicht ganz leichte Aufgabe mangelhaft ausgeführt. Der Bauleiter hat die Fa. aber nach Beendigung der Aufgabe gehen lassen, da er den nicht unberechtigten Eindruck hatte, dass sie es nicht besser konnten, bzw. eher noch Schaden anrichten. Was kann man nun tun? Sorry, ich bin irgendwie gerade total unsicher und habe Angst, dass jetzt alles so bleiben wird.

Danke für Eure Antworten!
Was meinst Du genau mit mangelhaft ? Mangelhaft, oder nicht so wie Du es Dir vorgestellt hast ?
Bei einer mangelhaften Ausführung eine positive Abnahme zu machen spricht nicht für den Bauleiter. Es sei denn es liegen keine Mängel vor, sondern nur eine Ausführung die nicht der Vorstellung entspricht. Da liegt der Knackpunkt meist in der Ausschreibung bzw. dem LV.

Bei der mangelhaften Ausführung muss der Bauleiter diese Mängel anzeigen, um eine Nachbesserung zu erwirken. Wenn diese von dem AN aus wirtschaftlichen Gründen bzw. wegen Unverhältnismäßigkeit angelehnt wird, kann man über eine Preisminderung verhandeln. Was nicht einfach so geht, ist einen weiteren AN mit der Behebung der Mängel des ersten AN zu beauftragen, und die so entstehenden Kosten dem ersten AN in Rechnung zu stellen. Auch wenn das viele versuchen. Eine Ausnahme ist eventuell, wenn Gefahr im Verzug ist und sich er erste AN weigert.
__________________
Grüße Michael

"Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?"
Ludwig Mies van der Rohe, 1964

Mit Zitat antworten