AW: Unzufrieden mit Ausführung durch Firma
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Deswegen in seinem Auftrag, weil ich davon ausgehe, dass 1. der Bauleiter im Sinne des Bauherren handelt und 2. der Bauherr hier ja offenbar expilzit keine weitere Bearbeitung durch die Firma wünscht. Ich hoffe für den Bauleiter, dass er so einen Verzicht auf Beseitigung der Mängel nur im klaren Auftrag des Bauherren festlegt, denn sonst würde er - vorrausgesetzt, es handelt sich um einen tatsächlichen Mangel nach DIN - fahrlässig handeln oder zumindest hinterher haftbar sein. |