Nightfly hat Recht: Im Prinzip ist es egal, wie und wo man seinen Abschluss gemacht hat, wenn am Ende die Tätigkeit interessant ist und man Spaß dabei hat.
Allerdings gibt es nun mal die Regelungen, wie man seine Titel oder hier die akademischen Grade zu führen hat. Grundlage ist das Hochschulrahmengesetz. Wie es bei allen Gesetzen so ist, sind diese bindend. Wer sich nicht an die Gesetze hält, kann mit teilweise empfindlichen Strafen rechnen. Ich erinnere hierbei an fehlende Impressi auf Webseiten und Anwälte, die sich darauf spezialisieren, die Betreiber in diesem Fall zu verklagen, da es nach dem Teledienstgesetz auch eine Verpflichtung gibt, ein Impressum zu platzieren.
Gibt man seinen akademischen Grad trotzdem falsch an, kann es durchaus sein, dass dies niemanden auffällt. Ab und an hört man dann aber doch, das Menschen verklagt werden, dass sie z.B. zu Unrecht einen Dr.-Titel tragen.
Letztlich zählt die Bezeichnung, die auf der Diplom-Urkunde für ein Akademischer Grad angegeben ist. Steht dort kein (FH), muss man dieses Kürzel auch nicht angeben. Interessant in diesem Zusammenhang auch der Artikel bei wikipedia.de (
Akademischer Grad - Wikipedia).
Wie ich diesen Artikel interpretiere, kennt der Abschluss der Bachelor oder des Master keine Unterscheidung der Hochschultypen mehr.