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Leider konnte ich in der Garagenverordnung von Berlin nur Angaben zur lichten Höhe der Garage an sich finden, die bei 2 m liegt. Da ich bei einer max. Steigung von 15% endlose 13.35 m vom EG aussparen müßte, um 2 m zu erreichen, aber eigentlich nur 12.50 m habe, was nur 1.87 m minus Deckenaufbau lichte Höhe ergäbe. Die Durchfahrt soll nicht von Fußgängern genutzt werden. Wie niedrig kann es werden? Das Problem müssen doch eigentlich alle mit TG haben...
Was meint Ihr?
Überhaupt kommt mir die Rampe arg lang vor. Hab ich hier einen Denkfehler? 15% Steigung = 15 cm auf einen Meter = 8.53°, oder?
Grüsse
Samy |