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Hallo!
Die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz für Aussenwände (lt.Bauordnung) muss meines Wissens auch eine Brandwand schaffen, die direkt an die Brandwand eines Nachbargebäudes anschließt. Ich denke, das ist für den Fall, dass der Nachbar sein Haus abbricht-dann ist diese Wand ja auch eine Aussenwand.
Der Dämmstoff sollte nicht brennbar sein, da Brandwände in allen Ihren Teilen unbrennbar sein müssen (Das Problem hatten wir vor kurzem im Büro, wo wir eine beidseitig F90 verkleidete Holzriegelwand als Brandwand nehmen wollten - da hat die Behörde abgeblockt, weil eben kein Teil der Brandwand brennbar sein darf. |